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Scheinselbstständigkeit: Was IT-Freelancer wissen müssen
Scheinselbstständigkeit kann dich als IT-Freelancer teuer zu stehen kommen. Was die Deutsche Rentenversicherung prüft und wie du dich schützt.
Die wichtigsten Erkenntnisse
7 Kernpunkte aus diesem Video
Scheinselbstständigkeit bedeutet: Du arbeitest wie ein Angestellter, aber dein Auftraggeber zahlt keine Sozialversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung kann bis zu 4 Jahre rückwirkend nachfordern.
Kritische Faktoren sind Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, Integration ins Team und Exklusivität. Nur einen Auftraggeber zu haben ist KEIN automatisches K.O.-Kriterium.
Die 5/6-Regel ist eine Orientierung: Wenn mehr als 5/6 deines Umsatzes von einem Kunden kommt UND du wie ein Angestellter arbeitest, wird's kritisch.
Schütze dich durch: Multiple Aufträge, echte Flexibilität (kein Vor-Ort-Zwang), eigene Betriebsmittel und unternehmerisches Auftreten.
Wenn die DRV prüft: Sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Das ist keine Situation zum Selbermachen – die Konsequenzen sind zu heftig.
Unternehmen haben Angst vor der Haftung. Versteh ihre Vorsicht und dokumentiere deine echte Selbstständigkeit proaktiv.
Agile IT-Teams sind besonders im Fokus der DRV. Daily Standups und enge Team-Integration triggern Prüfungen – sorge für klare Abgrenzung.
Zusammenfassung
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Du wirst als Freelancer beauftragt, stellst deine Rechnungen, kassierst dein Honorar plus Umsatzsteuer. Alles läuft. Bis die Deutsche Rentenversicherung (DRV) vor der Tür steht und sagt: "Moment mal, das war keine selbstständige Tätigkeit. Das war eine verdeckte Beschäftigung."
Das ist Scheinselbstständigkeit. Du bist nur zum Schein selbstständig, in Wahrheit arbeitest du wie ein Angestellter. Und wenn die DRV das feststellt, wird es richtig heiß.
Warum ist das überhaupt ein Problem?
Heißt: Du arbeitest wie ein Arbeitnehmer, aber dein Auftraggeber zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge für dich. Der Staat verliert Geld. Deshalb prüft die DRV das sehr genau.
Die Konsequenzen sind krass:
- Auftraggeber haftet: Muss Sozialversicherungsbeiträge bis zu 4 Jahre rückwirkend nachzahlen (bei Vorsatz sogar 30 Jahre)
- Beide Anteile: Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil, plus Säumniszuschläge
- Du als Freelancer: Verlierst den Auftrag, musst eventuell Umsatzsteuer zurückzahlen, bekommst Probleme mit anderen Kunden
Das darfst du nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Wann bist du scheinselbstständig?
Die DRV prüft verschiedene Kriterien. Es geht darum: Arbeitest du wie ein Angestellter oder wie ein echter Unternehmer?
Die kritischen Faktoren:
1. Weisungsgebundenheit
- Bekommst du konkrete Anweisungen, wann, wo und wie du arbeiten sollst?
- Musst du zu festen Zeiten im Büro sein?
- Gibt es Daily Standups, die Pflicht sind?
2. Integration in die Betriebsorganisation
- Arbeitest du wie ein Teil des Teams?
- Hast du einen festen Arbeitsplatz beim Kunden?
- Nutzt du ausschließlich die IT-Infrastruktur des Kunden?
3. Exklusivität
- Arbeitest du nur für einen Auftraggeber?
- Ist das ein Vollzeit-Engagement?
- Die berühmte 5/6-Regel: Wenn mehr als 5/6 deines Umsatzes von einem Kunden kommt, wird's kritisch
4. Kein unternehmerisches Risiko
- Trägst du echte Kosten und Risiken?
- Hast du eigene Betriebsmittel?
- Kannst du Aufträge ablehnen?
Was viele nicht wissen:
Nur einen Auftraggeber zu haben macht dich nicht automatisch scheinselbstständig. Das ist ein Mythos. Die 5/6-Regel ist nur eine Orientierung, kein hartes Gesetz.
Aber: Wenn du NUR einen Kunden hast UND dort Vollzeit arbeitest UND wie ein Angestellter behandelt wirst – dann wird's eng.
Wie wird das geprüft?
Die DRV kommt über drei Wege:
1. Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)
- Du oder dein Auftraggeber stellt einen Antrag
- DRV entscheidet innerhalb von 3 Monaten (Durchschnitt: 84 Tage)
- Rechtssicherheit für beide Seiten
2. Betriebsprüfung
- DRV prüft regelmäßig Unternehmen
- Schaut sich alle Freelancer-Verträge an
- Kann Jahre zurückgehen
3. Gerichtliche Klärung
- Bei Streitfällen entscheiden Sozialgerichte
- Wägen jeden Einzelfall ab
- Urteile zeigen klare Trends
Aktuelle Entwicklungen
Der Markt verändert sich gerade:
Strengere Prüfungen bei agilen Projekten
Die DRV schaut sich IT-Teams sehr genau an. Wenn du in Scrum-Teams arbeitest, Daily Standups hast und eng mit internen Entwicklern zusammenarbeitest – das triggert Prüfungen.
Viele Unternehmen haben Angst
Deshalb beauftragen sie lieber gar keine Freelancer mehr. Oder nur noch über Vermittler. Das macht den Markt schwieriger für direkte Mandate.
Internationale Freelancer
Bei Drittstaatsangehörigen wird's noch komplizierter. Scheinselbstständigkeit kann hier bedeuten: Keine Arbeitsgenehmigung, Bußgelder, rechtliche Probleme.
Wie schützt du dich?
Die sichere Variante:
1. Multiple Aufträge
- Arbeite für mehrere Kunden gleichzeitig
- Zeigt echte Selbstständigkeit
- Verteilt dein Risiko
2. Echte Flexibilität
- Keine festen Arbeitszeiten
- Remote-Option nutzen
- Eigene Infrastruktur verwenden
3. Unternehmerisch auftreten
- Eigene Website, Marketing
- Eigene Betriebsmittel (Laptop, Software)
- Weiterbildung auf eigene Kosten
4. Verträge richtig gestalten
- Werkvertrag statt Dienstvertrag (wo möglich)
- Keine Weisungsgebundenheit im Vertrag
- Ersetzungsbefugnis einbauen
5. Dokumentation
- Halte fest, dass du flexibel arbeitest
- Zeige andere Projekte
- Sammle Beweise für deine Selbstständigkeit
Im Worst Case:
Wenn die DRV bei dir oder deinem Kunden prüft:
- Sofort beraten lassen – das ist keine DIY-Situation
- Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Scheinselbstständigkeit
- Nicht aussitzen, sondern aktiv werden
Was Unternehmen tun
Viele Auftraggeber minimieren ihr Risiko:
- Beauftragen nur noch über Vermittler
- Fordern Nachweise für mehrere Aufträge
- Nutzen Compliance-Checklisten
- Lassen Verträge rechtlich prüfen
Das nervt, aber versteh ihre Position: Die haften mit richtig viel Geld.
Verdeckte Leiharbeit
Ähnliches Thema, andere Rechtslage (§ 1 AÜG):
- Du wirst "verliehen" wie bei Zeitarbeit
- Aber ohne Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
- Ähnliche Kriterien wie Scheinselbstständigkeit
- Unterschied: Hier musst DU klagen, keine Amtsprüfung
Fazit: Nimm es ernst
Scheinselbstständigkeit ist kein theoretisches Risiko. Die DRV prüft aktiv, Urteile werden strenger, Unternehmen sind vorsichtiger.
Die gute Nachricht: Wenn du dich wirklich selbstständig verhältst – mehrere Kunden, flexible Arbeitsweise, eigenes unternehmerisches Risiko – dann bist du safe.
Die schlechte Nachricht: Wenn du faktisch wie ein Angestellter arbeitest, rettet dich auch kein clever formulierter Vertrag.
Sei ehrlich zu dir selbst: Wie arbeitest du wirklich? Und wenn es kritisch ist – ändere was oder lass dich beraten.
Behandelte Themen
Fragen & Antworten
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